Das gesamte Angebot meines Shops ist nicht zum Verzehr geeignet. Und ausschließlich als Räucherwerk zur privaten Nutzung. 

Das Räuchergefäß sollte während des Gebrauchs nie unbeaufsichtigt bleiben.

Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird keine Umsatzsteuer berechnet. 

Schaufensterbummel